Bei großen Eigentumswohnungen oder einem großen Haus stellt sich die Frage, wie Vermieter diese am besten und profitabelsten vermieten können. Denkanstöße und Hinweise, um Zimmer zu vermieten, werden nachfolgend gegeben.
Was muss beachtet werden, wenn ein Zimmer vermietet wird?
Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob die Wohnung, die Sie zu vermieten haben, überhaupt geeignet ist, um sie zimmerweise zu vermieten. Dafür sollten die Zimmer in etwa gleich groß sein. Ebenfalls interessant bei einem solchen Modell sind Gemeinschaftszimmer, in denen sich die Bewohner der Zimmer treffen können und gemeinsam den Tag Revue passieren lassen. Hierfür bietet sich beispielsweise eine Wohnküche oder ein gesondertes Wohnzimmer an.
Stimmen die Bedingungen in der Wohnung, so können Sie einen Blick auf den Mietmarkt werfen. Werden an Ihrem Standort Zimmer überhaupt nachgefragt? Während dies in Studentenstädten und Städten mit großem Industrieaufkommen klar zu bejahen ist, bietet sich eine Wohnung, in der Zimmer vermietet werden, auf dem Land nicht an. Hier ist die Nachfrage nach Häusern zur Miete deutlich größer.
Ergeben sich aus der Teilungserklärung keine Einschränkungen hinsichtlich der Vermietung, dann können Sie die Mietersuche beginnen. Währenddessen sollten Sie bereits einen Untermietvertrag für ein Zimmer aufsetzen und diesen möglichst genau und ordnungsgemäß formulieren.
Darf ich ein Zimmer einfach untervermieten?
Als Vermieter dürfen Sie mit Ihrer Wohnung hinsichtlich der Vermietung tun, was Sie möchten. Sie können also beispielsweise Studentenzimmer vermieten, um Ihren Cashflow zu steigern. Die einzige Ausnahme kann in dieser Hinsicht jedoch die Teilungserklärung sein. Wenn diese besagt, dass keine zimmerweise Vermietung gestattet ist, dann müssen Sie sich daran halten, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten.
Als Mieter ist die Sache jedoch anders. Wenn Sie ein Zimmer untervermieten möchten, muss dies im Mietvertrag klar gestattet sein. Ist es dies nicht, verstoßen Sie gegen den Vertrag und könnten fristlos gekündigt werden. Aus diesem Grund sollte eine ordentliche Regelung im Mietvertrag getroffen werden, um Verwirrungen oder Meinungsverschiedenheiten gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Wie viel Miete ist angemessen?
Sollten Sie sich dazu entschließen, Ihre Wohnung zimmerweise zu vermieten, dann haben Sie es selbst in der Hand, welche Miethöhe Sie pro Zimmer verlangen möchten. Unterscheiden Sie dabei zwischen möblierten und unmöblierten Zimmern. Selbstredend können Sie für ein möbliertes Zimmer mehr Miete verlangen, als für ein unmöbliertes. Zudem können für Wohnungen, die einen Gemeinschaftsraum besitzen, höhere Mieten verlangt werden. Ebenfalls wichtig ist, ob Sie die Zimmer warm – sprich inklusive Neben- und Heizkosten sowie gegebenenfalls Internetzugang und weiteren Goodies – vermieten oder ob es sich um eine Kaltmiete handelt.
Generell lässt sich sagen, dass Sie bei einer Einzelvermietung der Zimmer eine deutlich höhere Gesamtmiete generierten können. Vergessen Sie jedoch nicht, dass privat Zimmer vermieten mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Sie müssen einen Mietvertrag pro Zimmer ausfüllen und haben häufigeren Mieterwechsel. Darüber hinaus ist die Kündigungsfrist für ein möbliertes Zimmer anders geregelt, als für ein unmöbliertes. Planen Sie diesen Mehraufwand bei der Mietpreisfindung ein und bedenken Sie zudem, dass Sie möglicherweise nicht alle Zimmer vermieten können. Während Sie bei der normalen Vermietung für jeden Quadratmeter bezahlt werden, können Sie bei einer Zimmervermietung die Küche beispielsweise nicht gesondert vermieten. Lassen Sie dies bei der Berechnung einer passenden Miete nicht unter den Tisch fallen.
Wie sieht ein Mietvertrag zur Zimmermiete aus?
Ein Mietvertrag für eine Zimmermiete ist nicht ganz so umfangreich, wie wenn Sie eine Wohnung zu vermieten haben. Es gilt zu unterscheiden, ob Sie ein Zimmer im eigenen Haus vermieten möchten oder in einer Wohnung alle Zimmer vermieten möchten. Während Sie bei ersterem aufgrund Ihrer persönlichen Anwesenheit gar nicht so viel beachten müssen, sollten Sie bei letzterem genau hinschauen und die Formulierungen ordentlich gestalten.
Bei der Erstellung eines Untermietvertrags ist wichtig, dass dieser die Schriftform einhält – er muss also von beiden Parteien handschriftlich unterschrieben werden, um Gültigkeit zu erlangen. Ferner müssen beide Vertragsparteien namentlich nebst Adressen benannt werden. Auch die Mietsache, sprich in diesem Fall sowohl die genaue Lage der Wohnung als auch die genaue Lage des Zimmers, müssen aus dem Vertrag klar hervorgehen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die vereinbarte Miethöhe. Notieren Sie hier sämtliche vereinbarten Bestandteile der Miete, also beispielsweise Betriebskosten oder bereits inkludierte Serviceleistungen wie die Internetnutzung. Beschreiben Sie das Zimmer und die Annehmlichkeiten so genau wie möglich.
Wenn Sie das Zimmer nur vorübergehend vermieten möchten, dann ist es unerlässlich, dass Sie einen befristeten Mietvertrag zur Zimmermiete aufsetzen. Wenn Sie Vorlagen für einen Mietvertrag bei der Zimmermiete benötigen, dann können Sie durch die große Auswahl an Mustern auf vermietet.de stöbern und sich die passende Vorlage auswählen. So ersparen Sie sich viel Aufwand und haben einen rechtssicheren Mietvertrag.