Das Ende eines Mietverhältnisses und der damit verbundene Auszug des Mieters kann für Sie nicht nur mit einer Menge Arbeit, sondern auch mit Unannehmlichkeiten verbunden sein. Mögliche Schäden, die durch den Mieter entstanden sind, zeigen sich erst nach dem Auszug. Mithilfe des Wohnungsübergabeprotokolls vermeiden Sie Streit zwischen Ihnen und dem Mieter.
Sinn und Zweck eines Protokolls bei Wohnungsübergabe
Mithilfe eines Wohnungsübergabeprotokolls halten Sie den Zustand einer Mietwohnung bei Ein- und Auszug fest (nicht zu verwechseln mit der Wohnungsgeberbestätigung). Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung zu einem solchen Protokoll. Jedoch ist es sehr hilfreich, um Fragen bezüglich möglicher Mängel bei einer Wohnungsübergabe schnell zu klären. Es empfiehlt sich, das Protokoll sorgfältig und umsichtig, gern zusammen mit dem Mieter zu erstellen. Vor Mietbeginn lassen Sie sich das Wohnungsübernahmeprotokoll vom Mieter als Zustimmung unterzeichnen. So klären Sie im Bedarfsfall zügig, ob Schäden vor Einzug vorhanden waren oder durch den Mieter verursacht wurden. Entsprechend obliegt es der Verantwortung des Mieters, diese Schäden zu beseitigen.
Wohnungsübergabeprotokoll: rechtzeitige Wohnungsübergabe bei Auszug
Den Termin für die Wohnungsübergabe sollten Sie möglichst frühzeitig mit dem Mieter vereinbaren. Es ist ratsam, die Übergabe der Wohnung mindestens eine Woche vor dem Auszug durchzuführen, damit Ihr Mieter sicherstellen kann, dass Sie am letzten Tag der Mietzeit Ihre Wohnung zurückerhalten. Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie und der Mieter anwesend sein. Ist einer von beiden verhindert, kann die Vertretung durch einen bevollmächtigten Dritten erfolgen.
Was sollte im Wohnungsübergabeprotokoll enthalten sein?
Das Wohnungsübergabeprotokoll bei einem Auszug ist eine Bestandsaufnahme der Wohnung zum Ende der Mietzeit. Mit dem Protokoll beim Einzug ermitteln Sie so Schäden, die vorhanden waren oder hinzugekommen sind. Folgende Angaben sollten in jedem Protokoll enthalten sein:
- Name und Anschrift von Mieter und Vermieter
- Anschrift der Mietwohnung
- Zählerstände von Heizung/Gas, Wasser, ggf. Strom
- Inhalt des Öltanks, sofern vorhanden
- Zustand der Fenster, Türen und Schlösser
- Anzahl der Schlüssel (genaue Benennung: Wohnungsschlüssel, Haustürschlüssel, Briefkastenschlüssel etc.)
- Alle vorhandenen Mängel am Objekt
- Datum der Übergabe
- Datum des Einzugs/Datum des Auszugs
- Unterschrift von Mieter und Vermieter
Zusätzlich sollte in dem Protokoll vermerkt werden, ob etwaige anstehende Reparaturen vereinbart sind. Idealerweise listen Sie alle Räume einzeln sowie Schäden so genau wie möglich auf. Dieses Dokument hat mehr Beweiskraft je besser Sie Mängel beschreiben. Bei unterschiedlichen Meinungen bezüglich der Schäden sollte auch dies im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt werden.
Alle Schäden sind grundsätzlich mit Fotos zu dokumentieren, vor allem Beschädigungen an Fliesen, Armaturen, tiefe Kratzer im Boden, Feuchtigkeitsschäden oder Mängel an Einbauten.
Da es für dieses Protokoll keine Formvorgaben gibt, können Sie das Wohnungsübergabeprotokoll beispielsweise in Word erstellen. Wichtig: Mit der Unterschrift erkennen Vermieter und Mieter das Protokoll als richtig und vollständig an.
Muss die Wohnungsübergabe besenrein erfolgen?
Grundsätzlich muss der Mieter die Wohnung besenrein übergeben. Der Mieter ist entsprechend verpflichtet, grobe Verschmutzungen zu beseitigen. Sollten Sie in Ihrem Mietvertrag allerdings vermerkt haben, dass die Wohnung „sorgfältig gereinigt“ oder im „sauberen Zustand“ zu übergeben ist, muss der Mieter dem nachkommen. Wurde die Wohnung renoviert übergeben, greift die Renovierungsklausel im Mietvertrag.
Wohnungsübergabeprotokoll: Was tun bei Schäden?
Ab Rückgabe der Wohnung verjähren die Ersatzansprüche bei Schäden nach sechs Monaten. Deshalb müssen Sie Ihren Mieter bei Mängeln des Objekts zur Nachbesserung auffordern. Setzen Sie darin eine Frist, bis wann die Schäden zu beseitigen sind. Nach Ablauf der Frist sollten Sie kontrollieren, ob der Mieter seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Ist dies nicht passiert, können Sie ein Unternehmen mit der Beseitigung der Schäden beauftragen und dem Mieter die Kosten in Rechnung stellen. Alternativ ziehen Sie die Kosten von der hinterlegten Kaution ab. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie jeden Schaden im Wohnungsübergabeprotokoll festhalten. Übersehende Schäden dürfen Sie im Nachhinein nicht mehr geltend machen.
Fazit
Das Wohnungsübergabeprotokoll stellt stets eine Sicherheit für Mieter und Vermieter dar. Beide haben ein Beweismittel in der Hand, um Forderungen bei möglichen Schäden geltend zu machen. Die Zeit, die Sie dafür investieren, zahlt sich aus, sollte der Mieter zu Unrecht Mängel beanstanden.