Seit Ende 2015 sind Vermieter verpflichtet, den Einzug eines Mieters durch eine Wohnungsgeberbestätigung zu bescheinigen. Dabei ist einiges zu beachten, um eine Geldbuße zu vermeiden. Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Thema.
Hintergründe zur Wohnungsgeberbestätigung
Seit dem 01. November 2015 sind Vermieter nach §19 des Bundesmeldegesetzes verpflichtet, den Einzug eines Mieters anzuzeigen. Dies geschieht mit der Bestätigung des Wohnungsgebers, die auch oft als Wohnungsgeberbescheinigung bezeichnet wird.
Die Pflicht, den Einzug anzuzeigen sollten Vermieter ernst nehmen, denn für eine unvollständige oder fehlerhafte Wohnungsgeberbestätigung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Noch drastischer sind die Folgen, wenn der Vermieter den Einzug nur zum Schein meldet. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen.
Wichtig: Ein Mietvertrag ist kein Ersatz für die Vermieterbestätigung.
Wer muss die Bestätigung ausstellen
Die Wohnungsgeberbestätigung stellt die Person aus, die anderen eine Wohnung zur Nutzung überlässt. Daher ist die Bezeichnung Vermieterauskunft nicht korrekt. Das Überlassen einer Wohnung kann auch unentgeltlich geschehen. Wer beispielsweise als Mieter seine Freundin bei sich einziehen lässt, wird zum Wohnungsgeber.
In der Regel stellt der Vermieter einer Wohnung eine Bestätigung für alle Bewohner der Wohnung beim Einzug aus und übergibt diese dem Mieter. Mieter, die einen Untermieter aufnehmen beziehungsweise Wohnungsbesitzer oder Hauptmieter, die Menschen unentgeltlich aufnehmen, bescheinigen deren Einzug.
Um nicht in den Verdacht zu geraten, keine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers ausgestellt zu haben, sollten Vermieter bei der Meldebehörde nachfragen, ob der Mieter seiner Meldepflicht nachgekommen ist. Alternativ kann er die Bescheinigung selbst bei der Meldebehörde abgeben.
Wohnungsgeberbestätigung bei Untervermietung oder Partnerzuzug
Wohnungsgeber ist der Hauptmieter der Wohnung. Aus diesem Grund muss dieser die Bestätigung für den Untermieter ausstellen.
Wenn ein Partner in die Wohnung zieht, der nicht in den Mietvertrag eintritt, muss ebenfalls der Mieter der Wohnung bei Einzug die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Der Vermieter der Wohnung ist nur für die Mietbescheinigung zuständig, wenn der Partner als Mieter in den Mietvertrag aufgenommen wird.
Welche Fristen sind zu beachten?
Wer in eine neue Wohnung einzieht, muss dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug der zuständigen Meldebehörde mitteilen. Die Wohnungsgeberbestätigung muss folglich innerhalb dieser Frist ausgestellt werden. Eine Abmeldung des alten Wohnsitzes entfällt, es sei denn der Mieter zieht ins Ausland.
Form der Wohnungsgeberbestätigung
Ein spezielles Formular einer Wohnungsgeberbestätigung ist nicht vorgeschrieben. Der Wohnungsgeber muss lediglich folgende Angaben machen:
- Namen und Anschrift des Wohnungsgebers
- Name des Eigentümers und dessen Anschrift (wenn Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind
- Das Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen alle meldepflichtigen Personen
Weitere Angaben, beispielsweise über ein Sondernutzungsrecht am Garten gehören nicht in die Wohnungsgeberbestätigung. Auf der sicheren Seite sind Wohnungsgeber, die eine Wohnungsgeberbestätigung als PDF-Formular downloaden und ausfüllen.
Ersetzt die Bestätigung die Anmeldung?
Für eine Anmeldung nach § 23 BMG muss die meldepflichtige Person einen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Personalausweis und der Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Wenn mehrere Personen zusammen einziehen, füllen diese ein Formular gemeinsam aus. Alle Wohnungsnehmer müssen unterschreiben und den Ausweis vorlegen. Die Bescheinigung des Wohnungsgebers allein reicht also nicht aus.
Mit Sicherheit dem Bußgeld entgehen
Die Meldeauflagen in Deutschland sind sehr streng und es drohen wie bereits erwähnt hohe Bußgelder. Auf der anderen Seite vergessen Mieter im Umzugsstress oft die Anmeldung. Vermieter sollten daher die Wohnungsgeberbestätigung an die Meldebehörde senden und Mieter die Anmeldung ganz oben auf die Prioritätenliste setzen.