Das Wohnungsabnahmeprotokoll – so sind Sie immer auf der sicheren Seite

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Mieter einen Schaden am Wohnungsinventar anrichten oder behaupten, dass der Wärmemengenzähler manipuliert wurde. Doch welche Beweise sind dabei anzuführen? Dieser Beitrag rund um das Wohnungsabnahmeprotokoll gibt einen genauen Überblick.

Funktion eines Wohnungsabnahmeprotokoll

Ein Wohnungsabnahmeprotokoll ist bei einer Wohnungsübernahme von enormer Wichtigkeit, denn es enthält Daten, die im Miet- oder Kaufvertrag nicht enthalten sind. Dazu gehören z. B. Zählerstände, Mängel, Anzahl der Schlüssel, Zustand von Türen und Wänden sowie das Inventar. Aber auch die persönlichen Daten des Mieters wie Name sowie aktuelle und zukünftige Anschrift gehören mit rein. Natürlich ist auch nieder zu schreiben, an welchem Datum die Abnahme stattfindet. Rechtsstreits mit dem Mieter sind damit im vornherein ausgeschlossen. Ein Abnahmeprotokoll für eine Wohnung ist also sehr empfehlenswert.

Damit die Abnahme und nachfolgende Wohnungsbesichtigungen auch wirklich ohne Komplikationen abgeschlossen werden können, ist es sehr zu empfehlen, das Protokoll von einem externen Fachmann schreiben zu lassen.
So ist auch auf verlässliche Weise festzustellen, ob der Mieter für den Schaden verantwortlich ist oder ob er schon vor dem Einzug entstanden ist. Im Dokument wird der ursprüngliche Zustand der Wohnung bis ins kleinste Detail festgehalten. Denn nach dem Auszug festgestellte Schäden sind gegenüber dem Mieter nur sehr schwer geltend zu machen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, sollte das Übergabeprotokoll unbedingt vorgelegt werden, da es eine hohe Beweiskraft besitzt. Es erfasst den kompletten Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe. Falls Sie Schäden in der Wohnung finden, sind Sie auch gut beraten, Fotoaufnahmen davon anzufertigen. Dies wird im besten Fall mit einer guten und hochauflösenden Kamera umgesetzt. Auch diese Fotos haben eine hohe Beweiskraft vor Gericht.

Sie haben die Möglichkeit, das Abnahmeprotokoll einer Mietwohnung nach Ihrem eigenen Ermessen zu gestalten. Denn für diesen Fall existieren keine gesetzlichen Vorgaben. Eine Ausstellung des Übernahmeprotokolls ist zudem keine Pflicht. Im Internet finden Sie außerdem Vorlagen für ein Abnahmeprotokoll, z. B. auf Portalen wie immowelt.de und vermietet.de.

In welchem Zustand sollte der Mieter die Wohnung übergeben?

Mietvertrag als auch gesetzliche Vorgabe sehen es vor, dass der Mieter jegliche durch ihn verursachten Verschmutzungen komplett entfernt. Der Vermieter muss die Wohnung also im besenreinen Zustand vorfinden.
Dazu gehören das gründliche Ausfegen aller Räume (vor allem mit Parkett-, Fliesen- oder Laminatböden). Bei Teppichen geschieht dies mit dem Staubsauger. Auch Spinnweben, Essensreste und Kalkschichten sind abzulösen.
Auch die Wände müssen im selben Zustand mit derselben Farbe abgegeben werden wie vor dem Einzug. Also nur wenn der Wohnungsnutzer Änderungen an der Tapete vorgenommen hat, muss er diese streichen.
Ist im Mietvertrag der zusätzliche Vermerk „sorgfältig gereinigt zu übergeben“ oder „in sauberen Zustand zu übergeben“ eingetragen, so ist eine besonders sorgfältige Wohnungsreinigung vorzunehmen.

Fazit

Ein Übernahmeprotokoll für eine Wohnung stellt eine sehr gute Hilfe dar, um neue Interessenten in ein Mietverhältnis aufzunehmen. So treten im nach hinein in den seltensten Fällen Komplikationen auf. Es ist daher für jeden Vermieter unverzichtbar.

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