Wohnung untervermieten

Vor allem in Studentenstädten ist die Untervermietung einer Immobilie Gang und Gäbe. Doch was muss beachtet werden, wenn eine Wohnung untervermietet wird? Antworten rund um das Thema Untervermietung gibt es hier!

Was muss man beim Untervermieten beachten?

Bei der Untervermietung der ganzen Wohnung ist wichtig, dass dies auch explizit im Vertrag festgehalten wird. Sie können als Vermieter entscheiden, ob der Hauptmieter die gesamte Wohnung oder nur einzelne Zimmer untervermieten darf. Legen Sie die Grenzen hier möglichst eng, um etwaige Irritationen zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden.
Darüber hinaus sollten Sie vor allem die Haftung im Mietvertrag für die Untervermietung abklären. Handhaben Sie diese Klausel strikt. Sollte einer der Untermieter Ihrem Eigentum Schaden zufügen, so muss der Hauptmieter dafür aufkommen. In allen anderen Fällen haben Sie viel Aufwand und müssen dem Untermieter hinterherlaufen, was natürlich nicht Ziel der Untervermietung ist.
Eine Untervermietung ohne Erlaubnis ist nichtig und ein immenser Verstoß gegen den Mietvertrag. Sollte einer Ihrer Mieter unerlaubterweise untervermieten, so haben Sie das Recht, ihm eine fristlose Kündigung auszusprechen. Achten Sie hierbei auf die Schriftform, so dass die Kündigung auch rechtsgültig ist und es keinerlei Zweifel an der fristlosen Kündigung gibt.

Wie wird das vertraglich geregelt?

Doch eine Untervermietung ist nicht nur bei einer Wohnung, sondern auch einem Haus zur Miete möglich. Sollte Ihr Mietvertrag eine Garage beinhalten, kann der Mieter diese Garage vermieten. Sie erlauben dem Mieter mit einer Klausel im Mietvertrag also, dass dieser über Ihre Mietsache verfügen kann und sich die Untermieter frei aussuchen kann. Ihr Mitspracherecht ist dann nicht mehr vorhanden.
Damit Sie vertraglich auf der sicheren Seite sind, sollten Sie sich eine Untermietvertrag Vorlage suchen, welche Ihren Vorstellungen sehr nahe kommt. In einem Standard Mietvertrag, um eine Immobilie zu vermieten, ist eine Untervermietung meist per Klausel untersagt. Möchten Sie dies nicht, so müssen Sie diesen Paragraphen des Mietvertrags anpassen und ihn so gestalten, wie Sie es gerne hätten. Greifen Sie jedoch nicht auf einen Standard Mietvertrag sondern auf einen explizit für Untervermietungen erstelltes Muster, so haben Sie weniger Probleme damit, den Vertrag ordnungsgemäß aufzusetzen. Auch vermietet.de bietet Ihnen Einblick in diverse Mietverträge, aus denen Sie sich die für Sie passende Vorlage auswählen können.

Sollte man seinem Mieter erlauben unterzuvermieten?

Wenn Sie einen Mieter für Ihre Wohnung gefunden haben, gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten des Mietvertrags. Neben den häufig genannten Regelungen hinsichtlich der Betriebskosten und der Miethöhe stellt sich auch die Frage nach einer potentiellen Untervermietung der Mietsache. Hier haben Sie als Vermieter das Recht, dem Mieter dies entweder zu gewähren oder eine Untervermietung abzulehnen. Ob Sie dem Mieter die Untervermietung gestatten möchten, hängt in erster Linie davon ab, wie gut Sie den Mieter kennen, welche Art von Wohnung Sie vermieten und auf welcher Art von Mietmarkt Sie sich bewegen.
Sollte sich Ihre Immobilie in einer Studentenstadt befinden und Sie die Vermietung als Wohngemeinschaft planen, dann ist es unerlässlich, dass Sie dem Hauptmieter die Untervermietung gestatten. So haben Sie zwar kein Mitspracherecht bei der Mieterfindung, Sie haben jedoch auch keinerlei Aufwand, falls einer der Untermieter ausziehen möchte. Ein Untermietvertrag für eine WG sollte dahingehend relativ offen gestaltet werden. Verlassen Sie sich dabei am besten auf eine Untermietvertrag Vorlage, welche einfach zu verstehen ist.

Wie sind dabei Zahlungseingänge geregelt?

Haben Sie sich schließlich dazu entschlossen, einen Untermietvertrag für Ihre Immobilie zu akzeptieren, dann stellt sich natürlich die Frage nach der Mietzahlung. Generell hat der Mieter bei der Untervermietung alle Freiheiten und kann sogar eine höhere Miete verlangen, als Sie ihm eigentlich berechnen. Dadurch, dass der Hauptmieter mit Ihnen in einem Vertragsverhältnis steht, muss dieser auch die Zahlungen an Sie tätigen. Bei einer Untervermietung haben Sie also keinerlei Berührungspunkte mit dem Untermieter. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Untermietvertrag besagt, dass sämtliche Zahlungen direkt an Sie zu tätigen sind.
Möchten Sie in keinem Kontakt zum Untermieter stehen, dann können Sie dies im Hauptmietvertrag auch so festlegen. Klauseln, die vorschreiben, dass der Hauptmieter im Falle einer Untervermietung die Miete auch weiterhin an Sie überweisen soll, sind nicht unüblich.

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