Einfache Mieterhöhung durch die Staffelmiete

Mieterhöhungen stellen für Vermieter einen erheblichen Aufwand dar. Aber es geht auch einfacher. Mithilfe der vereinbarten Staffelmiete kann die Miete jedes Jahr stufenweise erhöht werden. Warum sich diese Form der Miete für Sie lohnen kann und was Sie beachten müssen, erfahren Sie folgenden im Beitrag.

Was ist eine Staffelmiete?

Durch die Vereinbarung einer Staffelmiete können Sie genau festlegen, wie hoch die monatliche Kaltmiete ist. Auf diese Weise ist eine automatische Mieterhöhung möglich. Mieter und Vermieter vereinbaren so bei Vertragsabschluss zukünftige Mieterhöhungen. Sind die erhöhte Miete sowie das Eintrittsdatum der Erhöhung festgelegt, wird also von einer Staffelmietvereinbarung gesprochen. Allerdings sind durch eine solche Vereinbarung anderweitige Mieterhöhungen beispielsweise nach einer Modernisierung ausgeschlossen.
Für die Wirksamkeit der Staffelmiete muss diese auch richtig im Mietvertrag vereinbart sein. Sie können eine solche Miete auch in einem bereits bestehenden Mietvertrag nachträglich hinzufügen. Allerdings muss in diesem Fall der Mieter zustimmen.
Damit die Formulierung über die gestaffelte Erhöhung der Miete gültig ist, muss klar erkennbar sein, wann die nächste Mietstaffel einsetzt und um welche Höhe die Miete steigt. Zwischen den einzelnen Staffelungen muss als Zeitraum mindestens ein Jahr liegen.

Staffelmiete: Wie hoch darf die Mieterhöhung sein?

Die Mieterhöhung der Staffelmiete darf innerhalb von drei Jahren auch mehr als 20 Prozent betragen. Sofern allerdings nur ein begrenzter Wohnraum vorhanden ist, dürfen Sie die Miete nicht zu weit in die Höhe treiben. In diesem Fall könnte Ihnen ein Ausnutzen der Wohnungsknappheit unterstellt werden. Erhöhen Sie die Miete um mehr als 20 Prozent bei einer Wohnungsknappheit, handelt es sich um Mietpreisüberhöhung. Sie müssen in diesem Fall mit einem Bußgeld rechnen, da dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Liegt die Miete sogar 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, wird von Mietwucher gesprochen. Diese Straftat wird entsprechend auch geahndet.

Mietpreisbremse bei der Staffelmiete

Die Mietpreisbremse ist in Gebieten und Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt gültig. In diesem Fall darf die Miete bei einer Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die im neu abgeschlossenen Mietvertrag vereinbarte Staffelmiete muss in diesem Fall genau geprüft werden.
Die aktuelle Staffel wird auf zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete gekürzt, sofern die aktuelle Miete zu hoch ist. Allerdings setzt diese Kürzung eine Beanstandung des Mieters voraus. Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse fünf Jahre. Staffeln, die erst dann fällig werden, wenn die Mietbremse nicht mehr in Kraft ist, werden nicht gekürzt. Mit der Staffelmiete kann die Mietpreisbremse also umgangen werden. Denn trotz dieser Bremse kann die Miete auf zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Herkömmliche Mieterhöhungen sind nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich.

Staffelmiete: Wie lange möglich?

Der Mietvertrag mit einer Staffelmiete kann unbefristet sowie auch befristet abgeschlossen werden. Haben Sie beispielsweise eine Formulierung wie: „Jährlich erhöht sich die Miete um 10 Prozent“ in Ihrem Mietvertrag stehen, läuft die Vereinbarung immer weiter. Werden die Staffeln allerdings nur bis zu einem bestimmten Jahr fortgeschrieben, bleibt der Mietvertrag nach der letzten Staffel dennoch weiter bestehen. In diesem Fall zahlt Ihr Mieter die zuletzt vereinbarte Staffel. Zusätzlich gelten die Regeln eines herkömmlichen Mietvertrages.
Allerdings haben Sie mit dem Ende der letzten Staffel die Möglichkeit andere Mieterhöhungen zu verlangen. So beispielsweise nach einer Modernisierung. Alternativ zur Staffelmiete können Sie mit Ihren Mietern auch die Vereinbarung über eine Indexmiete treffen. In diesem Fall orientiert sich die Höhe der Miete am Verbraucherpreisindex. Zusätzlich können Sie neben der Indexmiete auch einen Modernisierungszuschlag verlangen. Auch zur Indexmiete bedarf es der Zustimmung des Mieters.

Fazit

Mithilfe der Staffelmiete kann eine Mieterhöhung vollkommen unkompliziert realisiert werden. Zudem lässt sich so unter Umständen auch die Mietpreisbremse umgehen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die einzelnen Mietstaffeln sich an dem herrschenden Wohnungsmarkt orientieren. So vermeiden Sie zusätzliche Unannehmlichkeiten. Zusätzlich muss Ihr Mieter der Staffelmiete zustimmen. Vergessen Sie bei dieser Form der Mietzahlungen nicht, dass zusätzliche Mieterhöhungen nicht zulässig sind.

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