Für Vermieter gehört die Auskunft der Schufa heutzutage zu den Standard-Dokumenten, die spätestens bei der Vertragsunterzeichnung verlangt wird. Mithilfe dieser Auskunft können sich Vermieter einen besseren Einblick über die Bonität des Mieters verschaffen. Alle relevanten Informationen bezüglich dieser Bonitätsprüfung haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Was ist die Schufa?
Bei der Schufa-Auskunft handelt es sich um eine Auskunft der Schufa Holding AG. In dieser werden Identität, Zahlungsfähigkeit, Zahlungswille und Bonität einer Privatperson zusammengefasst. Als Vermieter können Sie eine solche Bonitätsauskunft von Ihrem Mieter verlangen. Allerdings haben Sie keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Welche Vorteile hat die Schufa-Auskunft für Vermieter?
Die Auskunft der Schufa gibt Vermietern mehr Sicherheit nur an zahlungsfähige Mieter zu vermieten. Denn die Schufa bewertet jede Person mit einem sogenannten Score. Dieser kann zwischen 0 und 100 Prozent liegen. Mithilfe des Scores wird die Wahrscheinlichkeit bewertet, mit der diese Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Ein hoher Schufa -Score ist demnach eine gewisse Sicherheit, dass die Mietzahlung pünktlich und vollständig erfolgen.
Relevante Schufa-Informationen
Durch die Schufa-Bonitätsauskunft erhalten Vermieter neben den Angaben bezüglich der Identifikation (Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum) auch eine Einschätzung der Zahlungsmoral bzw. Zahlungsfähigkeit. So findet sich hier der Vermerk, ob vorwiegend positive oder negative Einträge zu der entsprechenden Person vorhanden sind. Konkrete Einträge sind für Sie als Vermieter allerdings nicht sichtbar. Sie können anhand dieser Bonitätsauskunft also nicht ermitteln, ob in der Vergangenheit Mietschulden durch den Mieter verursacht wurden. In diesem Fall kann sich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als nützlich erweisen.
Schufa: Keine Pflicht für Mieter
Einen gesetzlichen Anspruch auf die Übermittlung einer solchen Auskunft durch Ihren Mieter haben Sie allerdings nicht. Nur mit dessen Einwilligung können Sie eine Bonitätsprüfung erhalten und sich die Schufa-Auskunft beispielsweise online einholen. Heutzutage ist es jedoch Praxis, dass ein Mietvertrag nur nach Vorlage einer Bonitätsauskunft zustande kommt. Weigert sich Ihr Mieter Ihnen eine solche Auskunft zu erteilen, müssen Sie an diese Person auch nicht vermieten.
Kosten der Auskunft
Wird die Schufa-Auskunft sofort benötigt, fallen Gebühren in Höhe von 29,95 Euro an. Direkt nach dem Ausfüllen des Online-Antrages steht die Auskunft der Schufa zur Verfügung. Weiterhin haben alle Personen einmal im Jahr die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft zu beantragen. Allerdings muss der Antragsteller in diesem Fall eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen einplanen. Die Auskunft wird anschließend auf dem Postweg zugestellt.
Vermieten trotz negativem Schufa-Eintrag?
Die Bonitätsprüfung der Schufa ist eine Richtlinie, an der Sie sich bei der Vermietung orientieren können. Allerdings können Sie auch mit dieser Auskunft keine 100%ige Sicherheit haben, dass die zukünftigen Mietzahlungen pünktlich bei Ihnen eingehen. Hat Ihr Mieter eine negative Bonität können Sie zusätzlich einen Bürgen verlangen und sich die Einkommensverhältnisse nachweisen lassen.
Fazit
Die Auskunft der Schufa gibt Ihnen zwar Aufschluss über die Zahlungsmoral eines Mieters. Allerdings müssen negative Bewertungen nicht immer im Zusammenhang mit Mietzahlungen entstehen. Bei Mietern mit einer negativen Bonität sollten Sie zusätzlich weitere Sicherheiten verlangen. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass Sie Ihre Mietzahlungen pünktlich erhalten.