Schlüsselübergabe

Es ist so weit. Ihr neuer Mieter bezieht Ihre Immobilie bzw. Ihr alter Mieter zieht aus. Doch bevor der ganze Vorgang abgeschlossen werden kann, müssen noch einige Dinge erledigt werden. Dazu zählt unter anderem die Schlüsselübergabe. Diese muss sowohl bei einem Ein- als auch bei einem Auszug vorgenommen werden.

Schlüsselübergabe bei Einzug eines neuen Mieters

Wenn ein neuer Mieter Ihre Immobilie bezieht, möchten Sie natürlich sicher stellen dass sich alles im grünen Bereich befindet. Aus diesem Grund sollte vor der Schlüsselübergabe stets eine Besichtigung der Wohnung stattfinden. Die Wohnung sollte gemeinsam mit dem neuen Mieter abgelaufen werden. Dazu sollten Sie ein sogenanntes Abnahme- oder Übergabeprotokoll mitführen. In diesem Protokoll werden Schäden und Mängel in der Wohnung aufgeführt. Die Mitschrift und Auflistung dieser Mängel ist sehr wichtig, da bereits existente Schäden ansonsten dem neuen Mieter zugeschrieben werden könnten. Hieraus entstehen anschließend oft Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten. Weiterhin sollten Sie vor der Schlüsselübergabe ein Schlüsselübergabeprotokoll oder ein Formular zur Schlüsselübergabe mitführen. Dieses muss von Ihrem Mieter und Ihnen unterzeichnet werden. Das Protokoll zur Schlüsselübergabe kann Ihnen spätere Schwierigkeiten ersparen. In einem Musterprotokoll zur Schlüsselübergabe sollten folgende Aspekte nicht fehlen:

  • Genaue Auflistung der abgegebenen Schlüssel
    Um spätere Unklarheiten oder Differenzen zu vermeiden, sollten alle abgegebenen Schlüssel deutlich gekennzeichnet werden. Bestenfalls benennen Sie all die Schlüssel mit dem zugehörigen Raum und kennzeichnen diese durch eine Nummerierung. So können im Falle eines Verlustes keine Ausreden seitens des Mieters getätigt werden.
  • Maßnahmen bei Verlust
    Weiterhin ist es empfehlenswert, sich mit Ihrem Mieter auf eventuelle Maßnahmen in Folge des Schlüsselverlusts zu einigen. Grundsätzlich gibt es zwei übliche Optionen. Die erste Option besteht in der handfesten Bestätigung dass durch den Verlust des Schlüssels kein Fremder in die Wohnung einbrechen kann. Das kann beispielsweise der Fall sein wenn der Schlüssel in die Toilette, einen Abwasserkanal oder an eine unerreichbare, aber sichtbare Stelle gefallen ist. Diese Bestätigung sollten Sie sich außerdem schriftlich geben lassen, sodass der Mieter bei auftretenden Folgeschäden haftet. Die zweite Option ist eine Erneuerung der Schließanlage. Hierfür können oftmals hohe Kosten anfallen. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, diese Maßnahmen in Ihrem Vordruck zur Schlüsselübergabe anzuführen.

Schlüsselübergabe bei Auszug eines ehemaligen Mieters

Etwas komplizierter ist das Ganze beim Auszug eines ehemaligen Mieters. Auch hier sollte vor der Schlüsselübergabe eine Wohnungsbesichtigung gemacht werden. Hier sollte jedoch etwas mehr Zeit eingeplant werden, da bei entstandenen Mängeln oder Schäden noch sogenannte Schönheitsreparaturen oder Renovierungen vorgenommen werden müssen. Zu Beginn der Mietzeit sollte ein Übergabeprotokoll ausgefüllt worden sein. Nun muss erneut eine Besichtigung stattfinden, in der neue Mängel aufgeführt werden. Schönheitsreparaturen sind gewöhnlich Entfernungen von alltäglichen Wohnabnutzungen wie das Streichen der Wände, dem Streichen von Heizkörpern oder der Lackierung von Türen. Hier gelten allerdings verschiedene Regelungen. Diese Schönheitsrenovierungen werden normalerweise dann von Ihrem Mieter übernommen, wenn dies im Mietvertrag so aufgeführt ist. Wenn anschließend alle Mängel behoben wurden, kann die Schlüsselübergabe erfolgen. Die im Schlüsselübergabeprotokoll angegebene Anzahl von Schlüsseln muss vollständig übergeben werden. Andernfalls ist eine Erstattung der anfallenden Kosten zu erwarten. Zudem müssen Sie Ihrem Mieter bei nicht vorhandener Mängel natürlich die bezahlte Mietkaution zurückzahlen. Dafür haben Sie in der Regel eine Überlegungsfrist von bis zu sechs Monaten.

Unser Tipp für Sie

Die Schlüsselübergabe stellt sowohl einen Anfang als auch ein Ende dar. Damit alles reibungslos abläuft und das Mietverhältnis bzw. die Beendigung im Guten geschieht, gilt es einige Regeln zu beachten. Der wichtigste Aspekt ist die Führung zweier Dokumente. Dazu zählen das Übergabeprotokoll und das Schlüsselübergabeprotokoll. Das Übergabeprotokoll führt mögliche Mängel in der Immobilie auf, das Schlüsselübergabeformular die Anzahl der Schlüssel und mögliche Folgen bei Verlust. Solange Sie diese zwei Dokumente aufbewahren, kann bei der Schlüsselübergabe nichts mehr schiefgehen.

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