Als Vermieter können Sie nicht nur Häuser und Wohnungen vermieten, sondern auch Garagen. Bevor Sie einen Mietvertrag für Ihre Garage aufsetzen, sollten Sie jedoch einige Aspekte beachten.
Wieso eine Garage vermieten?
Ob Sie es glauben oder nicht, nach Garagen existiert eine große Nachfrage. Ob Sie nun mitsamt einer Immobilie vermietet werden oder allein spielt keine Rolle. Die Gründe sind meist dieselben. In großen Städten kann es zu bestimmten Tageszeiten unerträglich sein, einen Parkplatz zu finden. Besonders zur gewöhnlichen Feierabendzeit ist dieses Vorhaben beinahe unmöglich. Viel einfacher ist ein fester Platz, welcher von keiner anderen Person genutzt werden darf. Weitere positive Aspekte der Garagenmietung sind der Diebstahlschutz und der Schutz vor Stürmen und Hagel. Doch auch Sie als Vermieter ziehen Vorteile aus der Garagenvermietung. Eine Instandhaltung ist so gut wie überhaupt nicht nötig, denn viel kann in einer Garage schließlich nicht zu Bruch gehen. Der Aufwand für die Vermietung eines solchen Nutzraumes ist also sehr gering.
Was muss bei einem Mietvertrag für eine Garage beachtet werden?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist so gut wie keine Regelung für das Vermieten einer Garage gegeben. Der Mieterschutz kommt lediglich dann zur Geltung, wenn eine Immobilie mitsamt einer Garage gemietet wird. Hier besteht jedoch auch keine Möglichkeit zur teilweisen Kündigung eines Objektes. Anders sieht das Ganze bei einer einzelnen Vermietung einer Garage aus. Hier haben Sie als Vermieter beinahe Vertragsfreiheit. Da der Mieterschutz nicht für einzelne Nutzräume gilt, kann der Mietpreis leichter erhöht und auch direkt höher angesetzt werden. Zudem sind Fristen zur Kündigung freier einteilbar. Aus diesem Grund sollte unbedingt auf eine detaillierte Absprache zwischen Ihrem Mieter und Ihnen geachtet sowie ein Wohnungsübergabeprotokoll genutzt werden, sodass es zu keinen Missverständnissen und Schwierigkeiten kommt. Der Mietvertrag für eine Garage kann auch mündlich abgeschlossen werden. Aus rechtlicher Sicht ist dieser Vorgang jedoch nicht zu empfehlen.
Wichtige Inhalte des Mietvertrags für eine Garage
Da für einen separaten Garagenmietvertrag beinahe Vertragsfreiheit besteht, sollten Ihr Mieter und Sie unbedingt auf die im Vertrag angegebenen Details achten, die untereinander abgesprochen wurden. Für einen solchen Vertrag gibt es bestimmte Inhaltspunkte, welche in keinem
Mietvertrag für einen Stellplatz oder eine Garage fehlen sollten:
- Höhe der Mietkosten
- Anfallende Betriebskosten
- Fristen zur Kündigung
- Übernahme der Schönheitsreparaturen
- Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag
Zu welchem Zweck darf eine angemietete Garage genutzt werden?
Garagen werden von Mietern nicht nur als Abstellort für den Fuhrpark genutzt. Viele Personen sehen eine Garage als eine Art erweiterten Keller oder Abstellraum. Im Grunde liegt es an Ihnen als Vermieter, was Sie mit Ihrem Mieter im Vertrag festlegen. Rechtlich gesehen ist es sogar verboten, andere Gegenstände als Kraftfahrzeuge und deren Zubehör in der Garage zu lagern. Das ist unter anderem wegen des Brandschutzgesetzes der Fall. Auch wenn viele Vermieter und deren Garagenmieter diese Tatsache ignorieren: Im Falle eines Unglücks bleibt die Schuld an Ihnen als Vermieter hängen, auch wenn sie die Garage nicht selbst genutzt haben. Überlegen Sie sich also besser zweimal, zu welchem Zweck Sie Ihre Garage vermieten.
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Kann eine Garage untervermietet werden?
Ihre Garage kann von Ihrem Hauptmieter lediglich dann untervermietet werden, wenn Sie dieser Entscheidung zugestimmt haben. Diese Zustimmung muss im Mietvertrag für die Garage eingetragen und unterzeichnet sein. Allerdings haben Sie nur dann das Recht, die Anfrage auf einen Untermieter zu verweigern, wenn es hierfür eine plausible Erklärung gibt. Doch auch wenn Sie keine Begründung nennen, darf Ihr Hauptmieter keinen Untermietvertrag für die Garage beschließen. Er hat nun jedoch die Möglichkeit auf eine fristlose Kündigung. Eine Untervermietung einer Garage ist also ausschließlich mit Ihrer Zustimmung möglich.
Unser Tipp für Sie
Die Vermietung einer Garage bringt viele Vorteile mit sich, darunter kaum Kosten für die Instandhaltung und beinahe Vertragsfreiheit bei der Aufsetzung eines separaten Vertrags. Bei der gleichzeitigen Vermietung von Immobilie und Parkplatz gilt der Mietvertrag. Wenn Sie also noch eine freistehende Garage zur Verfügung haben, empfehlen wir Ihnen die Vermietung.