Ein Haus zur Miete eignet sich mit einem befristeten oder festen Mietvertrag zur privaten oder gewerblichen Vermietung, wenn nach Abzug von allen Kosten und Rückstellungen für Renovationen oder Investitionen etwas vom Mietzins bleibt. Unabhängig von der Renditeberechnung ist eine längerfristige Vermietung oder eine Vermietung auf Zeit in bestimmten Situationen sinnvoll, wenn das Haus später selbst genutzt oder den Kindern überlassen wird.
Bei der Vermietung gilt es zu berücksichtigen, dass die Art des Hauses einen entscheidenden Einfluss auf das Vorhaben hat, es ist wesentlich, ob es sich um ein unmöbliertes oder möbliertes Einfamilienhaus, eine Villa, ein Landhaus, ein Bungalow, ein Bauernhaus oder um ein Reihenhaus zu vermieten handelt. Je nach Objekt unterscheiden sich die Erwartungen von zukünftigen Mietern sowie die Art der Vermietung als Villa, Einfamilien-, Bauern-, Ferien- oder Wochenendhaus. Möglicherweise ist in der Immobilie eine Wohnung zu vermieten oder Sie möchten eine Wohnung untervermieten. Eine Garage vermieten oder einen Stellplatz vermieten bedeutet in der Regel einen etwas einfacheren Mietvertrag.
Haus zur Miete – Wohngemeinschaft (WG)
Grundsätzlich gelten für eine Wohngemeinschaft die gleichen Rechte und Pflichten wie für andere Mieter.
Dennoch kann es bei der Vermietung an zu Besonderheiten durch die verschiedenen Möglichkeiten von Mietverträgen kommen.
Wohngemeinschaft mit Untermietvertrag
Bei dieser Option schließen Sie als Vermieter mit einem Hauptmieter den Mietvertrag ab, welcher auf den Bedingungen eines üblichen basiert, während der Mieter weitere Zimmer vermietet. Im Fall einer Überbelegung oder einer unzumutbaren Belastung darf der Vermieter die Untervermietung verbinden.
Verträge für alle WG-Mitglieder
Jeder Mitbewohner erhält einen eigenen Mietvertrag, welcher das Nutzungsrecht für den persönlichen Wohnraum sowie die gemeinsam genutzten Räume regelt.
Diese Option bietet den Vorteil, dass der Vermieter jedem einzelnen Bewohner kündigen kann.
Mietspiegel
Ob es sich um eine Ferienhausvermietung oder um das zu vermietende Haus handelt, um ein Wochenendhaus Leerstand bedeutet immer Verlust durch Nebenkosten und Erhaltungsmaßnahmen. Die Mietpreisdeckelung respektive Mitpreisbremse gilt im regionalen Vergleich für jede Miete. Die Vergleichsmiete bietet den Vorteil, sich an einem Wert zu orientieren, um als Vermieter Vorwürfen von Mietwucher entgegenzuwirken. Die Vergleichsmieten gelten ebenso bei der Vermietung einer Garage oder einem Stellplatz.
Haus zu vermieten – Mietvertrag
Angesichts der oftmals unüberschaubaren Gesetzeslage ist es als Vermieter wichtig, sich im Vorfeld der Vermietung über das Mietrecht sowie die vertraglichen Möglichkeiten zu informieren.
Ob Sie ein Haus vermieten, ein Wochenendhaus vermieten, der Mieter erhält immer den Sonderstatus des gesetzlichen Mietrechtschutzes, welches dem Vermieterrecht übergeordnet ist.
Haus zur Miete – Vermieterfreundlicher Mietvertrag
Das Mietrecht begünstigt vor allem den Mieter. Um diesen Nachteil auszugleichen, besteht für den Vermieter die Möglichkeit, einen vermieterfreundlichen Mietvertrag für das Haus zur Miete abzuschließen. Als vermieterfreundliche Voraussetzungen für ein kleines Haus mit Garten zu vermieten oder andere Mietjobkete, gelten unter anderem Kleinreparaturen und Nebenkosten.
Umlagefähige Nebenkosten:
- Grundsteuer
- Abwassergebühren
- Warme Betriebskosten (Warmwasser, Heizung)
- Müllabfuhr
- Straßenreinigung
- Beleuchtungskosten
- Gartenpflege
- Schornsteinfeger
- Gebäudereinigung
- Ungezieferbeseitigung
- Aufzug (auch bei der Miete im Erdgeschoss)
- Hausmeisterkosten
- Sach- und Haftpflichtversicherungen
- Kabelanschluss / Antennenanlagen
- Waschküche
Mieter finden – die richtige Zielgruppe
Damit der richtige Mieter gefunden wird, muss in der richtigen Zielgruppe gesucht werden. Während eine Luxus Villa zu mieten eher in den gehoberen Medien ausgeschrieben ist, findet sich ein Wochenendhaus oder ein kleines Haus mit Garten zur Miete eher in den Freizeit- oder Gartenjournalen, ein Ferienhaus vermieten wiederum ist interessant auf Tourismusportalen.
Haus zur Miete – Besichtigungstermine
Eine Massenbesichtigung ist zwar weniger zeitaufwendig, jedoch ist ein bei Einzelbesichtigung ein besserer Eindruck der Interessenten möglich; zudem fühlen sich auch die Mietwilligen wohler. Zusätzliche Notizen nach der Besichtigung vereinfachen im Nachgang die Auswahl.
Haus zur Miete – Die richtige Mieterwahl
Mit diesen Vorkehrungen sichern Sie sich ein langfristiges, positives Mietverhältnis und minimieren das Risiko durch Mietnomaden.
- Anmeldeformular
Lassen Sie jeden Mietinteressenten ein Anmeldeformular mit allen relevanten Daten, inklusive Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie des aktuellen Vermieters ausfüllen. - Ausweise
Kopien Sie die Ausweispapiere und vergleichen Sie diese mit den Angaben auf dem Anmeldeformular. - Arbeitgeber
Lassen Sie sich vom Arbeitgeber das bestehende Anstellungsverhältnis bestätigen. - Aktuelles Mietverhältnis
Beim Vorvermieter erfahren Sie, ob der Interessent Mietschulden aufweist.
Betreibungen
Der Betreibungsauszug darf keine Eintragungen aufweisen und die Schufa-Auskunft muss positiv ausfallen.
Haus zur Miete – Absicherung
Eine Mietkaution oder Mietbürgschaft schützt vor allfälligen Schadensersatzansprüchen oder bei Zahlungsverzug durch den zukünftigen Mieter und empfiehlt sich auch dann, wenn alle Referenzen positiv ausgefallen sind. Die Vereinbarung muss im Mietvertrag aufgeführt sein.
Haus zur Miete – Das muss im Mietvertrag stehen
- Korrekte Wohnflächenangabe
- Zusatzräume (Keller, Estrich)
- Mietdauer (befristet / unbefristet)
- Nebenkostenvereinbarung
- Reparaturen / Kleinunterhalt
- Kehr- und Räumpflicht
- Grün- und Gartenpflege
- Mietkaution
- Fristenregelung bei Kündigung
- Spezielle Regelungen bei einer Wohngemeinschaft