Ein Rohr ist kaputt, ein Fenster undicht oder die Heizung ausgefallen? Nun muss ein Handwerker her. Doch kann der Vermieter die Handwerkerrechnung als Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen?
Was darf von der Steuer abgesetzt werden?
Grundsätzlich ist die Steuer bei Handwerkerleistungen absetzbar. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass dies lediglich im Falle des Erhalts oder der Renovierung bei einem Auszug möglich ist. Bei neuen, zusätzlichen Anschaffungen hingegen muss der Vermieter selbst für die Kosten aufkommen, kann für diese jedoch unter Umständen eine Förderung zur Sanierung erhalten. Die Kosten können dann zumeist über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgesetzt werden.
Steuererklärung: Wo soll ich die Handwerkerleistungen eintragen?
Die Kosten für anfallende Handwerkerleistungen in der Steuererklärung einzutragen, ist nicht so kompliziert: Die benötigten Arbeiten werden als Erhaltungsaufwendungen definiert und können zumeist im Jahr der Bezahlung abgesetzt werden. Innerhalb der Steuererklärung müssen Sie diese in der Anlage V unter „Werbungskosten für Handwerkerleistungen” aufführen.
Wie kann man bei der Steuer Handwerkerleistungen absetzen?
Wichtig ist zunächst, dass es sich um einen Erhaltungsaufwand handelt und nicht um einen sogenannten Herstellungsaufwand. Beim Absetzen der Handwerkerleistungen im Rahmen des Erhaltungsaufwands gibt es zwei Möglichkeiten: Die Kosten können entweder komplett im selben Jahr oder auf mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden.
- Volle Kosten
Die vollen Kosten im selben Jahr abzusetzen wird meist dann als sinnvoll bezeichnet, wenn die Liquidität des Vermieters gut ist. Nun können die gesamten Renovierungskosten direkt gezahlt und komplett im gleichen Jahr angegeben werden. Durch die volle Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen von der Steuer sinken die Vermietungseinkünfte dann deutlich, was dem Vermieter wiederum einige Steuern spart. - Verteilt auf mehrere Jahre
Wenn die Liquidität des Vermieters nicht ideal ist, kann der Betrag auf zwischen zwei und fünf Jahre aufgeteilt werden. Durch das Aufteilen der Kosten sinkt das Jahreseinkommen des Vermieters, wodurch auch die Steuerlast deutlich sinkt.
Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die nächsten Kosten der Badsanierung, der kaputten Heizung oder der zerstörten Fliesen zu werfen. Der Betrag kann gegebenenfalls komplett von der Steuer abgesetzt werden. Im Falle der Absetzbarkeit wählen Sie zwischen der kompletten Angabe des Betrages im selben Jahr oder der Aufteilung der Kosten auf zwei bis fünf Jahre. Bedingung ist lediglich, dass die Arbeiten als Erhaltungskosten definiert werden und nicht als Neuanschaffungen.
Fazit: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen
Sobald es sich um Erhaltungskosten handelt, sind die Ausgaben für Handwerker steuerlich absetzbar. Wenn Sie jedoch unsicher sind, ob es sich auch wirklich um Erhaltungskosten gehandelt hat und in welcher Höhe Sie Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen können, sollten Sie einen Steuerberater zurate ziehen. Er/Sie wird Ihnen eine definitive Aussage geben.