Garage vermieten: Alle Infos für Vermieter

Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie unter Umständen eine Garage, die Sie vermieten möchten. Worauf Sie beim Mietvertrag achten müssen und welche Miete Sie für eine Garage verlangen können, wird nachfolgend kurz und kompakt dargestellt.

Wie finde ich schnell einen Mieter für meine Garage?

Auf der Suche nach einem Mieter für Ihre Garage können Sie auf unterschiedliche Plattformen zugreifen, die Ihnen eine große Reichweite generieren. Neben den bekannten Immobilienplattformen wie Immobilienscout24 und Immowelt sind dies vor allem die regionalen Portale und Tageszeitungen. Den größten Erfolg haben Sie jedoch höchstwahrscheinlich bei eBay Kleinanzeigen. Das Portal bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, kostenlos zu inserieren.
Fragen Sie zudem ruhig auch in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis. Mundpropaganda ist mitunter die beste Option, um eine Garage zu vermieten. Loten Sie Ihren Mietmarkt aus und treffen Sie die Wahl für die Plattform, die Ihnen am erfolgversprechendsten erscheint. Scheuen Sie sich nicht, auch auf mehreren Plattformen zu inserieren.

Was muss bei einem Garagen Mietvertrag beachtet werden?

Haben Sie schließlich einen Mieter gefunden stellt sich die Frage, was bei einem Mietvertrag für Garagen beachten werden muss. Möchte der Mieter die Garage beispielsweise nicht selbst nutzen, so muss eine Untervermietungsklausel dazu geschlossen werden. Der Wortlaut kann von Mievertrag für eine untervermietete Wohnung übernommen werden.
Halten Sie sich bei der Erstellung eines Garagen Mietvertrages an die Schriftform. Sie und Ihr Mieter müssen den Mietvertrag also eigenhändig und handschriftlich unterzeichnen, damit dieser Gültigkeit besitzt. Darüber hinaus müssen Sie sowohl Ihren als auch den Namen des Mieters nebst den jeweils gültigen Adressdaten im Vertrag aufnehmen. Eine genaue Lagebeschreibung der Garage, also beispielsweise „die dritte Garage von rechts“ ist ebenso vonnöten. Beachten Sie, dass eine bloße Beschreibung der Garage nicht ausreicht. „Die Garage mit dem roten Tor“ ist demnach nicht rechtsgültig, da das Tor unter Umständen auch gestrichen bzw. lackiert werden kann. Zu guter Letzt muss der Mietvertrag auch die Miethöhe für die Garage beinhalten. Alle weiteren Punkte sind optional und variieren von Fall zu Fall. Damit Sie einen guten Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten haben, sollten Sie sich unterschiedliche Muster für einen Garagen Mietvertrag ansehen. Beispielhaft können Sie bei vermietet.de nach einer geeigneten Vorlage suchen und sich diese individuell anpassen.

Wie hoch ist die angemessene Miete für eine Garage?

Die angemessene Miete für die Vermietung einer Garage ist immer ortsabhängig. Vor allem in Großstädten ist die Nachfrage nach Garagen immens. Deshalb können Sie hier natürlich auch höhere Preise realisieren als in ländlichen Gegenden, in welchen die Nachfrage nach Garagen eher gering ist. Zudem sind zentrale Garagen immer ein wahrer Anziehungspunkt für Mieter. Ein weiteres Kriterium für die Preisfindung ist der Zustand und die Eigenarten der Garage. Doppelparker oder Stellplätze in Tiefgaragen erzielen seit jeher bessere Mieteinnahmen als normale Standard-Garagen.
Generell lässt sich allerdings sagen, dass Garagen zwischen 30 und 100 Euro Mieteinnahmen pro Monat generieren können – im Mittel liegen die Einnahmen wohl bei knappen 50 Euro monatlich.

Ist ein separater Mietvertrag für die Garage nötig?

Wenn Sie die Garage separat vermieten möchten, dann ist ein Mietvertrag für die Garage notwendig. Es muss schließlich festgehalten werden, wer die Vertragspartner sind und welche Garage genau vermietet wird. Zudem ist hier niederzuschreiben, wie hoch die monatliche Miete für die Garage sein soll. Der Mietvertrag für einen Garagenplatz kann jedoch deutlich kürzer ausfallen, als beispielsweise der für ein Haus zur Miete. Passende Vorlagen finden Sie bei vermietet.de
Sollte die Garage jedoch mit einer Immobilie vermietet werden, dann ist kein separater Mietvertrag erforderlich. Sie sollten lediglich im Hauptmietvertrag festhalten, dass bei der Vermietung eine Garage inkludiert ist. Zudem sollte für die Garage im Mietvertrag auch die Miete separat ausgewiesen werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

wohnungsuebernahme

Das ist für Vermieter wichtig bei einer Wohnungsübernahme

Bei einem Mieterwechsel sollte immer eine Wohnungsübernahme erfolgen, um etwaige Mängel und Schäden festzuhalten. […]

Das Wohnungsabnahmeprotokoll – so sind Sie immer auf der sicheren Seite

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Mieter einen Schaden am Wohnungsinventar anrichten oder […]

Ein Reihenhaus vermieten

Eine Wohnung zu vermieten ist selbstverständlich eine gute Idee. Die monatlichen Mieteinnahmen laufen auf […]

Wohnung zu vermieten: Das müssen Vermieter wissen

Wenn eine Wohnung zu vermieten ist, haben Sie als Vermieter Interesse an einem zuverlässigen […]