Pflicht für Vermieter: Der Energieausweis

Ob bei Vermietung oder Verkauf, der Energieausweis ist Pflicht. Alle wichtigen Informationen rund um dieses wichtige Dokument haben wir daher für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Was genau ist der Energieausweis?

Unter dem Begriff Energieausweis wird ein mehrseitiges Dokument verstanden, das Aufschluss über die energetische Bewertung einer Immobilie gibt. Dazu wird die Energieeffizienz der Immobilie berechnet. Die dafür verwendeten standardisierten Berechnungsmethoden geben Kauf- und Mietinteressenten die Möglichkeit, den Energieverbrauch einer Immobilie zu vergleichen. Zeitgleich können auch die damit verbundenen Kosten kalkuliert werden.
In jedem professionellen Immobilienexposé findet sich ein aktueller Energieausweis des Gebäudes. Dieses Dokument ist neben dem Grundriss und der Wohnflächenberechnung wichtig für die Entscheidung der Mietinteressenten für oder gegen das Objekt.

Energieausweis: Relevanz für Vermieter

Heute ist der Energieausweis ein Pflichtdokument für Immobilieneigentümer, wenn diese ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten. Bereits bei einer Besichtigung sollte das Dokument unaufgefordert vorgelegt oder gut sichtbar ausgehängt werden. Stellen Sie Ihren Mietinteressenten den Ausweis nicht zur Verfügung, ist dies ein Verstoß gegen die EnEV2014 und somit eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Durch die Vorlage des Dokumentes verschaffen sich Interessenten einen ersten Überblick über die energetische Qualität einer Immobilie. Mithilfe einer farblichen Vergleichsskala wird Ihr Objekt mit einem Referenzgebäude verglichen. Weiterhin werden Sie als Eigentümer durch den Energieausweis auf günstige Möglichkeiten zur energetischen Sanierung hingewiesen. Die aufgezeigten Verbesserungspotenziale stellen für Sie jedoch keine Verpflichtung dar.

Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis?

Der Energieausweis kann in zwei unterschiedlichen Arten vorliegen. Zum einen der Ausweis, der auf Grundlage des Energieverbrauches, und zum anderen das Dokument, das anhand des Energiebedarfes erstellt wird. Entsprechend der Art unterscheiden sich nicht nur die Energieausweis-Kosten, sondern auch die Daten, die vom Energieberater benötigt werden. Sie als Immobilieneigentümer können jedoch nicht für jede Immobilie frei wählen, welches Dokument Sie wünschen.
Wählen dürfen Eigentümer eines:

  • Wohngebäudes mit einem Baujahr nach 1977
    oder
  • Wohngebäudes mit fünf oder mehr Wohneinheiten
    oder
  • Wohngebäudes, das die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt.
    Ebenfalls kann die Art des Energieausweises bei Nichtwohngebäuden gewählt werden. Für alle anderen Immobilien muss ein aufwendigerer Energieausweis, der Energiebedarfsausweis, erstellt werden. Sowohl der Verbrauchs- als auch der Bedarfsausweis haben jeweils eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) finden sich genaue Vorschriften, wer berechtigt ist, einen Energieausweis zu erstellen. So gelten u. a. bundeseinheitliche Regeln für Bestandsgebäude und -wohnungen. Über das Baurecht regeln die Bundesländer, wer das Dokument für Neubauten erstellen darf. In diesem Fall ist nur der Bedarfsausweis möglich. Dieser kann bei Bauvorlagenberechtigten oder bestimmten Sachverständigen beantragt werden.
Der einfachste Weg zu diesem wichtigen Dokument führt über einen Energieberater. Allerdings sollte bei der Wahl dieses Experten darauf geachtet werden, dass die benötigten Aus- und Weiterbildungen nach EnEV vorhanden sind. Sie sollten sich als Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass der ausgewählte Energieberater persönlich Energieausweise ausstellen darf.

Welche Kosten müssen Sie für den Energieausweis einplanen?

Der finanzielle Aufwand hängt von der Art des Dokumentes ab. Für einen Verbrauchsausweis kalkulieren Sie Kosten zwischen 50 und 100 Euro ein. Dieses Dokument ist in der Regel preiswerter als der Bedarfsausweis. Nötig sind in diesem Fall u. a. die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, die zusammengefasst werden. Zusätzlich sollten Sie dem Energieberater Eckdaten der Immobilie sowie der Heizungsanlage zur Verfügung stellen.
Der Bedarfsausweis ist ein wenig teurer. Grund dafür: Die aufwendige Ermittlung des Energiebedarfes. Entsprechend benötigt der Energieberater von Ihnen verschiedene Angaben zum Gebäude, wie Baujahr und Bauweise. Die Berechnungen können je nach Gebäude sehr umfangreich ausfallen. Entsprechend liegen die Kosten bei diesem Energieausweis zwischen 300 und 500 Euro. Zudem erfolgt in diesem Fall eine Vor-Ort-Begehung durch den Experten gemäß § 21 bzw. § 29 EnEV.

Fazit

In Sachen Energieeffizienz einer Immobilie ist der Energieausweis zu einem wichtigen und relevanten Dokument geworden. Sie sind demnach verpflichtet, Ihren Mietern und Mietinteressenten einen solchen Ausweis vorzulegen. Bei der Beantragung des Dokumentes sollten Sie jedoch darauf achten, dass der Energieberater alle Anforderungen der EnEV erfüllt. Im schlimmsten Fall haben Sie für ein ungültiges Dokument eine Menge Geld bezahlt und sich auch noch eine Ordnungswidrigkeit zuschulden kommen lassen.

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