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Was Vermieter über die Bürgschaft wissen sollten

Viele Jahre galt die Kaution als Sicherheit der Vermieter. Als praktische Alternative kann nun auch von einer Bürgschaft Gebrauch gemacht werden. Jedoch gibt es hier einige Punkte, die insbesondere Vermieter beachten sollten.

Mietbürgschaft: Was ist das?

Zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt der Mieter bei einer sogenannten Mietbürgschaft eine Bürgschaftsurkunde beim Vermieter. Es muss also, wie sonst üblich, keine Kaution in Form von Bargeld gezahlt werden. Durch diese Bürgschaft ist der Vermieter ebenfalls gegen Mietschäden abgesichert. Im Rahmen der Mietbürgschaft wird u.a. zwischen der Elternbürgschaft und der Mietkautionsversicherung unterschieden.
Die Bürgschaft im Mietbereich bietet sich vor allem an, wenn der Mieter gerade kein Geld für die Kaution zur Verfügung hat. Durch den Bürgen werden die Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter übernommen. Wenn der Mieter also die Miete nicht zahlen kann oder Schäden in der Wohnung verursacht, können Sie etwaige Forderungen gegenüber dem Bürgen geltend machen. Oftmals handelt es sich bei den Bürgen um die Eltern oder andere Bekannte des Mieters. Aber auch Versicherungen und Banken können die Bürgschaft für die Miete übernehmen.
Eine Bürgschaft kann immer dann sinnvoll sein, wenn der potenzielle Mieter über kein festes Einkommen oder sonstige Sicherheiten verfügt. Aber auch bei Geringverdienern oder potenziellen Mietern mit einem schlechten Ergebnis der Bonitätsprüfung kann der Vermieter einen Bürgen verlangen.

Wer kann als Bürge fungieren?

Um beispielsweise die Bürgschaft für eine Wohnung zu übernehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Volljährigkeit muss vollendet sein
  • Finanzielle Absicherung, um mögliche Schäden zu regulieren

Grundsätzlich muss der Bürge im Schadensfall für die Schulden des Mieters aufkommen. Mietschulden sowie auch Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, können anschließend gegenüber dem Bürgen geltend gemacht werden. Dieser muss Ihnen alle entstandenen Schäden begleichen.

Bürgschaft der Eltern

Am häufigsten werden Vermieter mit der sogenannten Elternbürgschaft konfrontiert. Von Auszubildenden, Schülern oder Studenten wird eine solche Bürgschaft verlangt, um eine gewisse Absicherung zu haben. In diesem Fall wird die Bürgschaftserklärung von den Eltern bei Ihnen als Vermieter abgegeben. Die Eltern müssen finanziell einspringen, sofern Miete oder Nebenkosten nicht gezahlt werden bzw. Schäden an der Mietwohnung verursacht werden. Allerdings stehen die Eltern meist selbst nicht im Mietvertrag. Im Vorfeld sollten Sie jedoch die Bonität der Bürgen prüfen.

Bürgschaft: Alternative Bankaval oder Mietkautionsversicherung

Auch das Bankaval ist eine Alternative zur Bürgschaft der Miete. Es handelt sich hierbei um eine Bankbürgschaft, die auch Mietaval genannt wird. Hier springt die Bank als Bürge bei Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung ein. Wenn Sie entsprechende Forderungen stellen, so wird Ihnen von der Bank das Geld für den entstandenen Schaden erstattet. Anschließend muss der Mieter den jeweiligen Betrag zurückzahlen.
Ebenfalls eine Art der Mietbürgschaft stellt die Mietkautionsversicherung dar. In diesem Fall erfolgt die Bürgschaft durch eine Versicherung. Diese kommt für Mietausfälle oder Schäden auf. Für Sie als Vermieter bedeutet dies, dass Sie statt einer Kaution eine Bürgschaftsurkunde der Versicherung erhalten. Bei der Mietkautionsversicherung ist die Absicherung auf drei Nettokaltmieten beschränkt.

Vor- und Nachteile der Bürgschaft aus Vermietersicht

Mit einer Bürgschaftserklärung für die Miete profitieren Sie zeitgleich von folgenden Vorteilen:

  • Bonitätsprüfung (Zahlungsschwierigkeiten können ausgeschlossen werden.)
  • Zeitersparnis (Sie müssen keine separaten Konten verwalten.)
  • Verfügbarkeit der Sicherheit (Ihre Mieter können die Kautionszahlung nicht hinauszögern.)
  • Auszahlung im Schadensfall (Sie haben einen rechtssicheren Zugriff auf die Sicherheit.)

Nachteilig ist zu benennen, dass Sie entsprechende Dokumente im Schadensfall einreichen müssen. Dazu gehören beispielsweise Schadensformular, Mietvertrag und eventuelle Kostenvoranschläge. Der Mieter ist für mögliche Einwendungen gegen Ihre Ansprüche in der Nachweispflicht. Vonseiten des Mieters muss also nachgewiesen werden, dass diese unberechtigt sind.
Mittlerweile kann im Internet eine Bürgschaftsvorlage heruntergeladen und anschließend ausgefüllt werden. Sofern beide Seiten mit einer Bürgschaft einverstanden sind, kann eine Vorlage sowohl vom Mieter wie auch vom Vermieter ausgefüllt werden.

Müssen Vermieter die Bürgschaft akzeptieren?

Als Vermieter sind Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet Bürgschaftserklärung zu akzeptieren, sondern können auch andere Nachweise wie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder einen Einkommensnachweis verlangen. Wenn Sie eine Bürgschaft akzeptieren, dann auf freiwilliger Basis.

Eine Bürgschaft ist eine Absicherung für private und gewerbliche Mietverhältnisse. Die klassische Kaution wird in diesem Fall durch eine Versicherung ersetzt. Berechtigte Ansprüche können Sie ebenso schnell und unkompliziert geltend machen wie auch bei anderen Kautionsformen.

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