Mit der Zeit erlebt jedes Bad Abnutzungsspuren. Informieren Sie sich in diesem Artikel über eine Badsanierung und anfallende Kosten.
Wie hoch sind die Kosten einer Badsanierung?
Abnutzungsspuren im Bad können durch ganz normalen Wohngebrauch geschehen oder durch verursachte Schäden eines Mieters. Bevor die Wohnung nun weitervermietet werden kann, muss eine Sanierung des Bades vorgenommen werden. Zudem kann es vorkommen, dass sich aktuelle Mieter über den Zustand des Bades beschweren.
Die Kosten für eine Badmodernisierung oder Badsanierung können stark schwanken. Wichtig ist die Unterscheidung, was zwingend gemacht werden muss und was möglicherweise aus Schönheitsgründen geschehen soll. Wenn Sie lediglich kaputte Stellen im Badezimmer ausbessern lassen, sind die Kosten natürlich deutlich niedriger als wenn Sie das Bad komplett sanieren lassen. Für eine komplette Sanierung sind Maler, Elektriker, Installateure und Fliesenleger nötig. Bei einzelnen Schäden genügt ein Fachmann im passenden Bereich. Rechnen Sie mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von etwa 50 €. Wie viele Handwerker des jeweiligen Bereiches benötigt werden, hängt von der Komplexität und Größe der anfallenden Arbeit ab. Hinzu kommen außerdem die Materialkosten, welche Sie übernehmen müssen. Auch hier kommt es auf die Auswahl der Materialien an. Mit einem einfach geplanten Bad kommen Sie natürlich günstiger davon als mit einem Luxusbad. Letztendlich ist die Kostenaufschlüsselung für eine Badsanierung nur individuell errechenbar.
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Bad behindertengerecht umbauen: Können Sie Zuschüsse erhalten?
Wenn ein Bad aufgrund eines behinderten Mieters umgebaut werden muss, können Sie sich als Vermieter Zuschüsse von verschiedenen Institutionen zukommen lassen. Besteht beispielsweise ein Pflegegrad bei einem Mieter, steuert die Pflegeversicherung bis zu 4.000 € für eine Badsanierung bei. Dieser Zuschuss gilt pro Mieter. Bei einem Haushalt von zwei behinderten Personen läge der Zuschuss also schon bei 8.000 €. Um den Zuschuss letztendlich zu erhalten, muss ein Kostenvoranschlag der Sanierung an die Pflegekasse eingereicht werden. Diese entscheidet dann über die Zustimmung des Zuschusses. Nachdem die Sanierung vollendet ist, können Sie die Rechnung einreichen und Anspruch auf Ihren Zuschuss stellen.
Zuschüsse für altersgerechte Umbauten
Nicht nur Menschen mit Behinderung können von Zuschüssen Gebrauch machen. Auch ältere Menschen benötigen oft bestimmte Vorkehrungen, mit welchen sie sich besser im Bad zurechtfinden. In dieser Situation kann ein KfW-Zuschuss von bis zu 10 Prozent der Handwerkerrechnung gewährt werden. Der Maximalbetrag liegt hier bei 5.000 €. Ein Antrag kann über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Können Sie die anfallenden Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen?
Durch eine Badsanierung, eine Renovierung nach einem Auszug, eine Wasserschadensanierung oder durch das Streichen nach dem Auszug entstehen gewöhnlich Handwerkerkosten, welche von Ihnen selbst getragen werden müssen. Die anfallenden Kosten können komplett von der Steuer abgesetzt werden, wenn es sich bei der Badsanierung um sogenannte Erhaltungskosten handelt. Bei einer Modernisierung können die Handwerkerleistungen nur über mehrere Jahre abgesetzt werden. Der Unterschied zwischen Renovierung und Modernisierung ist einfach erklärt:
- Renovierung/Erhaltungskosten
Unter Erhaltungskosten werden Arbeiten verstanden, welche zur Erhaltung oder zur Erneuerung bereits existierender Gegenstände im Bad gedacht sind. Wichtig ist, dass der eigentliche Nutzen dieses Gegenstandes erhalten oder erneuert wird, nicht jedoch erweitert oder vergrößert. - Modernisierung
Eine Modernisierung wird dann vorgenommen, wenn nach der Sanierung der Wert des Objekts steigt. Das kann beispielsweise eine Vergrößerung des Badezimmers oder eine neue, hochwertige Dusche sein.
Können Sie die Miete nach einer Badsanierung erhöhen?
Durch eine Badsanierung können Sie die Miete nur dann erhöhen, wenn eine Modernisierung stattgefunden hat. Bei Erhaltungsarbeiten ist eine solche Steigerung nicht möglich. Seit Anfang des Jahres 2019 liegt die Grenze einer Mieterhöhung bei acht Prozent. Diese wird auf die jeweilige Jahresmiete umgelegt. Eine solche Mieterhöhung müssen Sie schriftlich mindestens drei Monate im Voraus mitteilen.
Unser Tipp an Sie
Wenn eine Badsanierung notwendig ist, müssen Sie entscheiden, ob es eine Sanierung oder sogar eine Modernisierung werden soll. Dies hängt auch von der finanziellen Situation Ihrer Mieter ab. Mit unserem Partner vermietet.de haben Sie die aktuellen Mieten je Mieteinheit immer im Blick und können gut informierte Entscheidungen treffen.